
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung möchte mit WIR! Impulse für eine neue Innovationsdynamik in strukturschwachen Regionen setzen. Zu diesem Zweck werden breite regionale Bündnisse gefördert, deren Partner gemeinsam Strategien für Ihre Region entwickeln und umsetzen. Aufbauend auf den bestehenden Kompetenzen und Stärken sollen regionale Innovationspotenziale erschlossen und für einen nachhaltigen Strukturwandel nutzbar gemacht werden. Im Fokus stehen dabei vor allem diejenigen Regionen, die nicht zu den etablierten Innovations- und Wirtschaftszentren gehören und die noch kein sichtbares Innovationsprofil entwickelt haben.
Die Förderung zielt auf breit aufgestellte regionale Bündnisse in Deutschland, die ein für die Region bedeutendes Innovationsfeld weiterentwickeln und stärken wollen. Diese Bündnisse sollten sich aus ganz unterschiedlichen Akteuren zusammensetzen – mit Partnern aus dem Forschungs- und Bildungsbereich, aus der Wirtschaft (vor allem KMU), aber auch aus der öffentlichen Verwaltung und der Zivilgesellschaft. Das Bündnis sollte so aufgestellt sein, dass das gewählte Innovationsfeld interdisziplinär und branchenübergreifend bearbeitet werden kann.
Im Gegensatz zum Förderprogramm RUBIN, in dem 7-15 Partner an konkreten, vorab definierten Innovationsprojekten arbeiten, ist WIR! sehr breit und offen angelegt: Die Bündnisse sind meist deutlich größer, und sie entwickeln sich beständig weiter, indem z. B. neue Partner hinzugewonnen werden. Sie erarbeiten eine umfassende, ganzheitliche Strategie für ihre Region, die laufend überprüft und nachjustiert werden muss. Die konkreten Vorhaben ergeben sich erst nach und nach. Möglich wird dies durch die deutlich längere Umsetzungsphase von 6 statt 3 Jahren.
Auch WIR! nimmt eine Verwertungsperspektive ein, die aber weniger stark ausgeprägt ist als bei RUBIN und nicht ausschließlich auf wirtschaftliche Verwertung ausgerichtet ist. Auch die gesellschaftliche Dimension von Innovationen bzw. Innovationsprozessen kommt bei WIR! zum Tragen. Daher sind Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Verwaltung willkommen, und deshalb können soziale Innovationen sowie Aktivitäten im Bereich Aus- und Weiterbildung gefördert werden.
Bündnisse, die sich für eine Förderung bewerben, müssen in einer strukturschwachen Region gemäß der Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) angesiedelt sein. Die Bündnisse müssen die Lage und Abgrenzung der Region, in der und für die sie arbeiten, selbst definieren und inhaltlich begründen. Die Definition soll sich natürlich aus den wirtschaftlichen, technologischen und wissenschaftlichen Strukturen sowie den spezifischen Kompetenzen des Bündnisses ergeben, die sich in den inhaltlichen und funktionalen Verbindungen zwischen den Partnern widerspiegeln. Die räumliche Abgrenzung der Region hängt damit von der jeweiligen Themen- und Zielstellung ab und soll durch das regionale Bündnis dargelegt werden. Mitunter können auch historische oder soziokulturelle Faktoren bei der Definition der WIR!-Region eine Rolle spielen.
Weitere Informationen zu Definition und Verständnis des Begriffes „Region“ finden Sie hier.
Strukturschwache Regionen wurden durch den Bund und die Länder im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) definiert. Die „WIR!-Region“ kann jedoch auch nicht-strukturschwache Gebiete umfassen, sofern die Region überwiegend von Strukturschwäche gekennzeichnet ist. Darüber hinaus können auch überregionale Partner gefördert werden (siehe Frage Nr. 8).
Unter www.innovation-strukturwandel.de/gebietsabgrenzung können Förderinteressenten herausfinden, welche Gemeinden bzw. Teile davon in strukturschwachen Regionen (gemäß GRW) liegen.
Der initiale Anstoß, der zur Erstellung und Einreichung einer Skizze führt, sollte idealerweise von mehreren Partnern ausgehen. Der Skizze sollten aussagekräftige Unterstützungsschreiben beigefügt werden. Die eigentliche Konsolidierung und Erweiterung des Bündnisses erfolgt jedoch meist erst in der Konzeptphase und soll auch in der Umsetzungsphase fortgesetzt werden. Deshalb ist z. B. die Durchführung von Veranstaltungen mit dem Ziel einer Ergänzung der Partnerstruktur des Bündnisses förderfähig.
Das ist dem Bündnis überlassen. Für die Bewerbung und bei Einreichung formaler Förderanträge ist keine vertragliche Vereinbarung der Bündnispartner notwendig. Spätestens im Verlauf der Umsetzungsphase dürften viele Bündnisse allerdings mit dem Gedanken spielen, sich eine eigene Rechtsform zu geben.
Ja. Überregionale Partner können für die Umsetzung der Bündnisstrategie wichtig sein, z. B. weil sie Lücken in der Innovationskette schließen und Lock-in-Effekten vorbeugen. Allerdings muss aufgezeigt werden, dass diese Partner in besonderer Weise zur Stärkung des Innovationsökosystems und des innovationsbasierten Strukturwandels in der „WIR!“-Region beitragen.
Der Fokus liegt auf KMU. Eine Förderung von Großunternehmen ist jedoch ebenfalls möglich.
Das Programm legt einen weiten Innovationsbegriff zugrunde, der sowohl technologische, organisatorische, Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen als auch soziale Innovationen umfasst. Das Innovationsfeld ist das Sach- und Themengebiet, in dem das Bündnis die Innovationen erzielen möchte. Das zu entwickelnde Innovationsfeld sollte interdisziplinär und branchenübergreifend ausgerichtet und von besonderer Bedeutung für den regionalen Strukturwandel sein.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einem Bündnis angehört, das für die Konzept- bzw. Umsetzungsphase ausgewählt wurde.
Die WIR!-Region kann auch nicht-strukturschwache Gebiete einschließen, und auch die Einbindung überregionaler Partner ist möglich.
Ziel der Konzeptphase ist die Erarbeitung des „WIR!-Konzepts“ durch und für das gesamte Bündnis. Dazu wird ein Vorhaben gefördert (Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben), das maximal drei Zuwendungsempfänger stellvertretend für das gesamte Bündnis beantragen und durchführen.
Ja, der Koordinator kann auch Zuwendungsempfänger in der Konzeptphase sein. Dies ist aber nicht zwingend vorausgesetzt.
In der Umsetzungsphase wird die Fördersumme nach dem spezifischen Förderbedarf der Bündnisse bemessen. Für die erste Hälfte der Umsetzungsphase werden jedem Bündnis individuell bis zu maximal acht Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Über die Bereitstellung weiterer Fördermittel wird nach einer Zwischenbegutachtung entschieden.
Notwendige Investitionen können bis zu zwei Mio. Euro im Rahmen von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Umsetzungsphase gefördert werden. Ausgeschlossen sind Ausgaben für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.
Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung und Weiterentwicklung des WIR!-Konzepts in der Umsetzungsphase sind förderfähig. Für Vorhaben zur Weiterführung strategischer Arbeiten, Vorhaben zum Aufbau eines Innovationsmanagements sowie zur Umsetzung des Innovationsmanagements stehen über die Umsetzungsphase insgesamt höchstens 15 Prozent der Gesamtzuwendungssumme zur Verfügung.
Die Beiratsmitglieder sollten in einem angemessenen Verhältnis aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft stammen. Sie dürfen nicht den Partnereinrichtungen des jeweiligen Bündnisses angehören. Die Zusammensetzung des Beirats und spätere Änderungen müssen durch das BMBF bestätigt werden.
Geeignete Mitglieder für den Beirat sollten bereits im WIR!-Konzept namentlich genannt werden. Die Konsolidierung des Beirats sollte möglichst früh in der Umsetzungsphase erfolgen, da die Zustimmung des Beirats Voraussetzung für die Bewilligung von Fördervorhaben ist. Ausnahmen gelten lediglich für die „prioritären Vorhaben“, die bereits im Konzept aufgeführt werden.
Die Förderung gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Phasen, und auch das Antrags- und Auswahlverfahren ist mehrstufig angelegt. Mit der Einreichung von Skizzen bewerben sich die Bündnisse zunächst um eine Förderung in der Konzeptphase, die vor allem dazu dient, das umfangreiche WIR!-Konzept auszuarbeiten. Dieses bildet dann die Basis für die Entscheidung, welche Bündnisse den Sprung in die ca. sechsjährige Umsetzungsphase schaffen.
Das Bündnis bestimmt einen oder mehrere Partner aus der Region, der bzw. die das Konzept einreichen. Ein Partner fungiert als zentraler Ansprechpartner. Im Interesse der Formierung breit aufgestellter Bündnisse dürfen insbesondere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Großunternehmen nicht als alleinige Einreicher einer Skizze auftreten, d. h. die Skizze muss in diesem Fall gemeinsam mit mindestens einem weiteren Partner eingereicht werden. Für das Erstellen einer Skizze werden keine Kosten erstattet.
Die Finanzplanung muss nur überschlägig dargestellt werden. Die eigentliche Strategiearbeit wird erst in der Konzeptphase geleistet, und das betrifft auch die Ausarbeitung der genauen Finanzplanung.
Die Förderprojekte müssen nur grob skizziert werden, sofern es zu konkreten Umsetzungsprojekten schon Ideen gibt. Wichtiger ist, in der Skizze erste Lösungsansätze und Überlegungen zu einer möglichen Strategie zu beschreiben.
Vorschläge für den Beirat sind erst in der Konzeptphase zu erarbeiten und im WIR!-Konzept darzulegen.
WIR! ist ein eigenständiges Programm und nicht dazu angelegt, andere Maßnahmen zu ergänzen oder bestehende Förderungen fortzusetzen. Jedoch sind Überschneidungen und Synergien mit anderen Initiativen möglich.
Bündnisse, die in der ersten Auswahlrunde eine Skizze eingereicht haben, aber nicht die Konzeptphase durchlaufen haben, dürfen erneut einreichen. Eine Neueinreichung durch Bündnisse, die bereits die Konzeptphase durchlaufen haben, ist in der Regel nur aussichtsreich, wenn deutliche Änderungen in Bezug auf das Innovationsfeld, die Partnerstruktur und/oder die Region erkennbar sind.
Von den eingereichten Skizzen wählt das BMBF – ggf. unter Einbeziehung externer Gutachter – ca. 40 Bündnisse für die Konzeptphase aus. Der folgende Kriterienkatalog ist Grundlage für die Bewertung der Skizzen:
Nein, aber es können unterschiedliche Formen der Beratung während der Skizzenphase genutzt werden. Neben der Möglichkeit einer telefonischen Beratung ist auch ein Internetchat vorgesehen, der am 17.12.2019 stattfinden soll. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Skizze muss sowohl elektronisch als auch in Papierform (fünffach) eingereicht werden (siehe Nr. 7.2.1 der Förderrichtlinie).
Die Auswahlentscheidung für die Konzeptphase erfolgt voraussichtlich im April 2020. Die Skizzeneinreicher werden per Mail benachrichtigt. Wohl noch im selben Monat findet eine zentrale Antragsberatung für die Bündnisse statt, die in der Konzeptphase gefördert werden sollen.
Nein, nur Bündnisse, die zuvor in der Konzeptphase gefördert wurden, können sich in der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens mit ihrem Konzept für die Umsetzungsphase bewerben.
Zusätzlich zu den für die Konzeptphase relevanten Kriterien werden die Konzepte nach den folgenden, ergänzenden Kriterien bewertet (siehe Punkt 7.2.3 der Förderrichtlinie):
Wirtschaftliche und wissenschaftliche Wettbewerbssituation der Region und der im sich bewerbenden Bündnis vereinten Akteure in Bezug auf das gewählte Innovationsfeld