FAQ – Frequently asked Questions

Ziele, Begriffe und Zielgruppe

1. Welche Ziele verfolgt das BMBF mit dem Programm REGION.innovativ?

Mit der Förderung sollen neue Ansätze der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Wertschöpfung in strukturschwachen Regionen entwickelt und erprobt werden.

Eine regionale Kreislaufwirtschaft erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Akteure etwa aus öffentlicher Hand, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft über fachliche und administrative Grenzen hinweg. Gerade interkommunale Kooperationen, zum Beispiel in Form von Arbeitsgemeinschaften, öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen oder Zweckverbänden, werden heute in einigen Regionen für eine effiziente Zusammenarbeit bereits genutzt. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Kreislaufwirtschaft weiter auszubauen. Damit soll zu einer effizienteren Ressourcen- und Energienutzung beigetragen und die jeweilige Wirtschaftsregion gestärkt werden. Insbesondere sollen neue Formen von Partnerschaften und Kooperationen zweier oder mehrerer Kommunen erforscht und erprobt werden.

2. Wer ist die Zielgruppe von REGION.innovativ?

REGION.innovativ richtet sich an regionale Forschungsverbünde in strukturschwachen Regionen, an denen Kommunen, Unternehmen / kommunalen Unternehmen und wissenschaftliche Partner beteiligt sind.

In einem Verbund sollten folgende Partner mitwirken:

  • mindestens zwei Kommunen
  • mindestens ein Unternehmen oder kommunales Unternehmen
  • mindestens eine Hochschule oder Forschungseinrichtung aus den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften, Organisationswissenschaften oder verwandten Disziplinen
  • gegebenenfalls weitere Partner, vor allem solche, die bislang nicht in ähnlichen Forschungsvorhaben eingebunden sind.

Als weitere Partner können sich auch Kammern, Verbände, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine beteiligen.

3. Was wird in dieser Ausschreibung unter Kommunen oder kommunalen Unternehmen verstanden?

Kommunen und kommunale Unternehmen sind zentrale Verbundpartner im Sinne dieser Ausschreibung. Hierbei handelt es sich um:

  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise),
  • Kommunale Eigenbetriebe (hierbei ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt),
  • Zusammenschlüsse, die nur aus Kommunen gebildet werden (z.B. Gemeindeverband),
  • Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100% in kommunaler Trägerschaft stehen

4. Was versteht das BMBF unter Kreislaufwirtschaft?

Die Kreislaufwirtschaft hat zum Ziel, Ressourcen möglichst effizient in zirkulärer Weise zu nutzen, unter anderem durch die Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer von Erzeugnissen oder durch die Wiederverwertung von Produkten, Materialien und Stoffen.

Das regionale, nachhaltige Wirtschaften in Kreisläufen trägt zu mehr Ressourcen- und Energieeffizienz bei und hat positive Effekte auf die ökonomische Entwicklung der Region sowie die Wertschöpfung vor Ort. Die Kreislaufwirtschaft gehört zu den innovativen Wirtschaftsbranchen in Deutschland und ist ein wesentlicher Bestandteil des „European Green Deal“ der Europäischen Kommission, der den Weg zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaftsweise für Europa aufzeigt.

5. Welche Themen können bearbeitet werden?

Die Vorhaben müssen einen oder mehrere der folgenden Bereiche bearbeiten:

  • Regionale Kreislaufwirtschaft von Stoffen und nachhaltige Wertschöpfungsketten durch interkommunale Zusammenarbeit (z.B. Management biologischer Reststoffe, neue Formen der Landbewirtschaftung, regionales Nährstoffmanagement, Ressourceneffizienz, Stoffstrommanagement); Errichtung von Pilotanlagen.
  • Interkommunales Wissensmanagement zur Verbesserung der regionalen Kreislauf-führung und Wertschöpfung, unter anderem durch Zusammenführung unterschiedlicher Datenbestände und Indikatorensysteme (z.B. Harmonisierung des Datenmanagements in den Bereichen Sekundärrohstoffe, Landnutzung u.a.; Nutzung der Digitalisierung und Virtualisierung von Räumen, Harmonisierung verwaltungsrechtlicher Abläufe und datenschutzrechtlicher Belange).
  • Integrierte Konzepte zur Verbindung technologischer Innovationsprozesse mit räumlichen Entwicklungszielen einer Wirtschaftsregion (z.B. Lösung von Zielkonflikten bei der Vorhaltung von Anbau-, Produktions- und Lagerflächen), sowie mit gesellschaftlichen Innovationsprozessen (z.B. neue Formen der Partizipation, Betreibermodelle, u.a. Sharingmodelle, Genossenschafts- und Fondslösungen).

Die Verbünde sollen sich mit ihren Arbeiten in vorhandene übergeordnete regionale Strategien einordnen. Falls es diese nicht gibt, sollten sie Visionen und Leitbilder für die regionale wirtschaftliche und räumliche Entwicklung erarbeiten. Zusätzlich zu ihren Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollten die Bündnisse verschiedene Querschnittsaufgaben bearbeiten (Einzelheiten dazu in der Förderrichtlinie unter Punkt 2.1).

6. Was ist bei der Zielsetzung des Projektes zu beachten?

Jeder Verbund soll quantifizierbare Ziele für die nachhaltige regionale Entwicklung formulieren und Indikatoren vorschlagen, mit denen die Wirksamkeit der Maßnahmen gemessen werden kann. Es sollte deutlich werden, was konkret mit der angestrebten Förderung vor Ort erreicht werden soll.

REGION 

7. Welche Vorgaben bestehen zur regionalen Zusammensetzung der Verbünde?

Verbünde, die sich für eine Förderung im Rahmen von REGION.innovativ bewerben, müssen in einer strukturschwachen Region gemäß der Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) angesiedelt sein. Die Verbünde müssen selbst eine gemeinsame Region abgrenzen und die Abgrenzung plausibel begründen. Die Größe und die Abgrenzung der Region sollten sich aus den funktionalen Verflechtungen des im Verbund bearbeiteten Themas ergeben.

Inhaltlich begründet können auch einzelne (insbesondere wissenschaftliche) Partner aus nicht-strukturschwachen Gebieten einbezogen werden, wobei die Haupteffekte der Förderung in strukturschwachen Regionen erwartet werden. Bewerbungen aus ländlichen Räumen gemäß Abgrenzung des BBSR sind besonders erwünscht. Informationen zu ländlichen Räumen im Sinne des BBSR sind unter https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutschland/kreise/staedtischer-laendlicher-raum/kreistypen zusammengefasst.

8. Müssen die Kommunen in einem Verbund benachbart sein?

Kommunen als Verbundpartner eines Projektes müssen nicht direkt benachbart sein. Maßgeblich ist, dass zwischen ihnen eine funktionale Verflechtung hinsichtlich des gewählten Projektthemas innerhalb der Region besteht.

9. Welche Regionen gelten in Deutschland als strukturschwach?

Ausschnitt aus der GRW Karte
Ausschnitt aus der "Karte der strukturschwachen Regionen in Deutschland"; zum Download der vollständigen Karte gelangen Sie hier. © BMBF

Strukturschwache Regionen wurden durch den Bund und die Länder im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) definiert. Unter www.innovation-strukturwandel.de/gebietsabgrenzung können Förderinteressenten herausfinden, welche Gemeinden bzw. Teile davon in strukturschwachen Regionen (gemäß GRW) liegen.

Es können auch Partner in nicht strukturschwachen Regionen gefördert werden (siehe Frage Nr. 7).

10. Bestehen besondere Anforderungen an Transferaktivitäten?

Von jedem Verbund werden die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für den Transfer und den Austausch mit anderen strukturschwachen Regionen erwartet. Jeder Verbund soll daher mindestens zwei weitere strukturschwache Kommunen anwerben und als Beobachter (keine Zuwendungsempfänger) in den Verbund aufnehmen.

Förderung

11. Was wird gefördert?

Gefördert werden anwendungsorientierte, transdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Verbünden, die ausgewählte Themen der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kreislaufwirtschaft bearbeiten. Es können Personal- und Sachausgaben/-kosten, Ausgaben bzw. Kosten für projektbezogene Unteraufträge an Dritte sowie Materialeinzelkosten, Geräte, Anlagen und Reisen gefördert werden.

12. Wie lange und in welchem Umfang wird gefördert?

Die Laufzeit der Vorhaben kann bis zu drei Jahre betragen. Die Höhe der Förderung bemisst sich an der Zielstellung und den geplanten Aktivitäten des Verbundes. Für jeden Partner wird eine individuelle Förderquote festgelegt (siehe Förderrichtlinie Abschnitt 5 und für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Anlage unter 2.)

Bewerbungsverfahren

13. Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Das wettbewerbliche Antrags- und Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können Sie bis spätestens 30.09.2020 Projektskizzen beim zuständigen Projektträger PtJ einreichen. Pro Verbund wird eine gemeinsame Skizze eingereicht. Die Skizzen werden nach festgelegten Kriterien durch das BMBF bewertet (die Kriterien finden Sie in der Förderrichtlinie unter Abschnitt 7.2.1). Sofern Ihre Skizze positiv bewertet wird, erhalten Sie in der zweiten Verfahrensstufe die Aufforderung, förmliche Förderanträge einzureichen. Förderanträge müssen für jeden Partner des Verbundes individuell vorgelegt werden. Nach Prüfung der Förderanträge wird abschließend über eine Förderung entschieden. Die Förderung kann voraussichtlich ab Sommer 2021 starten.

14. Was ist bei der Einreichung einer Skizze zu beachten?

Jeder Verbund bestimmt einen „Koordinator“, der die gemeinsame Skizze stellvertretend für alle Partner beim Projektträger einreicht. Die Skizze darf max. 12 DIN-A4-Seiten umfassen (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und ggf. Anhänge in geringem Umfang, wie z.B. Literaturverzeichnis). Eine Vorlage für die Skizze ist hier (docx, 30KB, Datei ist nicht barrierefrei) verfügbar. Die Skizze muss postalisch und elektronisch eingereicht werden (siehe Förderrichtlinie unter 7.2.1).

15. Sollte der „Koordinator“ eher eine Kommune, ein Unternehmen oder ein Partner aus einer Hochschule / Forschungseinrichtung sein?

Der Koordinator sollte den Verbund insgesamt vertreten und den Transfer in die Region sicherstellen können. Wichtig ist dafür auch, dass der Koordinator die Relevanz des Vorhabens für den regionalen Strukturwandel kennt und unterstützt. Der Verbund sollte wissenschaftliche und praktische Perspektiven in einem ausgewogenen Verhältnis einbeziehen. Die Wahl des Koordinators hängt daher von der spezifischen Schwerpunktsetzung des vorgeschlagenen Vorhabens ab.

16. Sind „Letter of Intent“ aller Partner erforderlich?

Sog. „Letter of Intent“ der Partner sind für die Skizzeneinreichung nicht erforderlich und haben daher keine Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis. Die Rollen und Aufgaben der Partner im Verbund sind in der Skizze explizit zu beschreiben. Es wird vorausgesetzt, dass die aufgeführten Partner von der Einreichung wissen und Interesse an der Teilnahme haben. Sie haben aber technisch die Möglichkeit, solche Schreiben an Ihre Skizze im Anhang anzufügen.

17. Wird es eine weitere Ausschreibungsrunde von REGION.innovativ geben?

Es sind weitere Ausschreibungsrunden im Programm REGION.innovativ geplant, die jedoch andere als die bisher ausgeschriebenen Themen – erste Bekanntmachung zur Arbeitsforschung 2019, aktuell zweite Bekanntmachung zur Kreislaufwirtschaft –  adressieren werden.